Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
Die Entrichtung des Betrages erfolgt durch Lastschrift regelmäßig entsprechend gewählter Zahlungsart (monatlich = 15. des lfd. Monats, vierteljährlich = zum 15. 2., 15.5., 15.8. und 15.11. des Jahres, halbjährlich zum 15.2. und 15.8. des Jahres, jährlich zum 15.2. des lfd. Jahres.)
Zahlungsempfänger: TV Vorst 1878 e.V. Gossenhof 14, 47918 Tönisvorst
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE78TVV00000605009
Mandatsreferenz: = Datensatz-Nr. + Mitgliedsnummer (wird mit der ersten Abbuchung mitgeteilt)
SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige den TV Vorst 1878 e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom TV Vorst 1878 e.V. auf mein Konto gezogene Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.